Corporate Governance
Corporate Governance beschreibt die Leitung und Kontrolle von Unternehmen. Sie umfasst allgemein die Gesamtheit aller internationalen und nationalen Werte und Grundsätze für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung, welche sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Führung von Unternehmen gelten. Corporate Governance ist dabei nicht als starres System von Regeln und Vorschriften zu verstehen, sondern vielmehr als ein Prozess sich ständig weiterentwickelnder Grundsätze und Normen – entsprechend aktueller Anforderungen. Gute Corporate Governance gewährleistet verantwortliche, qualifizierte, transparente und auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Unternehmensführung und soll darüber hinaus das Vertrauen von Aktionären und Investoren stärken.

- Corporate Governance
Im Februar 2002 wurde die erste Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex präsentiert. Nach Überarbeitungen, die im Mai 2003 und im Juni 2005 veröffentlicht wurden, trat zum 24. Juli 2006 die aktuelle Version mit weiteren Änderungen in Kraft. Für Formulierung und Weiterentwicklung des Kodex ist die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance, die so genannte „Cromme-Kommission“, zuständig (www.corporate-governance-code.de).
Der Kodex basiert auf gesetzlichen Vorgaben, vor allem aus dem Aktiengesetz. Er enthält umfassende Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, für eine transparente Kommunikation mit dem Kapitalmarkt sowie für den Schutz von Aktionärsinteressen.
Entsprechenserklärung vom 12.12.2007 nach § 161 Aktiengesetz (PDF 0,2 MB)
Jährlich abzugebende Erklärung, die zeigt, an welchen Stellen und aus welchen Gründen die Dürr AG von den Empfehlungen des Kodex abweicht.
