Investor Relations

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstandsvorsitzende von Dürr führt das operative Geschäft mit dem Schwerpunkt Vertrieb; auch der Finanzvorstand ist eng in die operativen Aktivitäten eingebunden. Die Leiter der sieben Geschäftsbereiche berichten über die drei Unternehmensbereiche an den Vorstand und tragen die weltweite Ergebnisverantwortung für ihren jeweiligen Bereich. Auf Ebene der Unternehmensbereiche nimmt das Dürr Management Board Steuerungsaufgaben war. Dieses Board besteht aus dem Vorstand, den jeweiligen Geschäftsbereichsleitern und deren Controllern. Auf Konzernebene stellen die Senior Executive Group (einschließlich der Geschäftsführer der operativen Gesellschaften) und die weiter gefasste Senior Management Group die internationalen Führungskreise dar.

Nach § 6 der Satzung der Dürr AG bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung mindestens zwei), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt diese und beschließt, ob stellvertretende Mitglieder oder ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden sollen. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheidet, ob die Vorstandsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen sollen. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung.

Seit 2006 hat sich ein aus zwei Mitgliedern bestehender Vorstand bewährt: ein Vorsitzender und ein Finanzvorstand. Die Geschäftsverteilung zwischen beiden Mitgliedern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Der Vorstand nimmt an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt, eine ausführliche schriftliche Unterlage erhält der Aufsichtsrat eine Woche vor seiner Sitzung. Bevor sich das Plenum trifft, finden getrennte Vorgespräche der Arbeitnehmer- und der Anteilseignervertreter statt, in denen die Mitglieder des Vorstands Details erläutern und Fragen beantworten.

Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung.

Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Der Dürr-Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet, die bestimmte Arten von Geschäften und deren Beschlussfassungen vorbereiten und die Ausführungen überwachen.

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