Entsprechenserklärung
Im Februar 2002 wurde die erste Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex präsentiert. Seitdem wurde der Kodex jährlich aktualisiert. Für Formulierung und Weiterentwicklung des Kodex ist die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance zuständig (www.corporate-governance-code.de).
Der Kodex basiert auf gesetzlichen Vorgaben, vor allem aus dem Aktiengesetz. Er enthält umfassende Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, für eine transparente Kommunikation mit dem Kapitalmarkt sowie für den Schutz von Aktionärsinteressen.
Entsprechenserklärung vom 16.12.2011 nach § 161 Aktiengesetz (0,5 MB)
Jährlich abzugebende Erklärung, die zeigt, an welchen Stellen und aus welchen Gründen die Dürr AG von den Empfehlungen des Kodex abweicht.








