Vergütung des Vorstands der Dürr AG
Leistungsbezogene Vergütungsstruktur
Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand wird auf Vorschlag des Personalausschusses vom Aufsichtsrat beraten und regelmäßig überprüft. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Komponenten teilen sich auf in Fixum und Sachbezüge, die im Wesentlichen aus der vom Unternehmen versteuerten Dienstwagennutzung bestehen. Die erfolgsbezogenen Komponenten werden mit der Tantiemenzahlung abgegolten. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Vorstands insgesamt sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens im Rahmen seines Vergleichsumfelds.
Das Fixum als leistungsunabhängige Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Eine Überprüfung findet in regelmäßigen Abständen statt, unter anderem auf Basis der allgemeinen Gehaltsentwicklung im Konzern und der Entwicklung von Gehältern bei vergleichbaren Unternehmen. Die Höhe der Zieltantieme beträgt 100% des Jahresgrundgehalts der jeweiligen Vorstandsmitglieder. Die tatsächliche Höhe der Tantieme ist in hohem Maße abhängig vom Erreichen ergebnisbezogener Ziele des Dürr-Konzerns (EBT). Kredite oder Vorschüsse wurden Vorstandsmitgliedern im Jahr 2007 nicht gewährt.
