Squeeze-out-Beschluss rechtswirksam - Dürr jetzt alleiniger Aktionär der Carl Schenck AG
17.09.2004
Im Rahmen des Squeeze-outs bei der Carl Schenck AG, Darmstadt, hat Dürr seine Beteiligung an Schenck nunmehr auf 100 % aufgestockt. Der dafür erforderliche Beschluss der Schenck-Hauptversammlung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre vom 9. Juli 2004 wurde im Handelsregister eingetragen und ist damit rechtswirksam.
Die Carl Schenck AG hat daraufhin die Einstellung ihrer Börsennotierung beantragt. Der Aktienhandel wird voraussichtlich mit Ende der Börsenhandelszeiten am kommenden Montag, 20. September, eingestellt. Die ausgeschiedenen Aktionäre von Schenck erhalten eine Barabfindung von 157 Euro je Aktie. Die Auszahlung wird unverzüglich in die Wege geleitet.
Stephan Rojahn, Vorsitzender des Vorstands der Dürr AG, fasste die Vorteile des Squeeze-outs zusammen: "Mit der Übernahme aller Aktien haben wir die Voraussetzung geschaffen, um Schenck stärker zu integrieren, Organisation und Führung des Dürr-Konzerns zu straffen und Kosten zu senken."
Nach dem Aktiengesetz kann der Squeeze-out von Anteilseignern durchgeführt werden, die mehr als 95 % der Aktien einer Gesellschaft halten. Zuletzt besaß Dürr 98,7 % der Schenck-Aktien.
Der Dürr-Konzern ist ein weltweit führender Anbieter von Produktionssystemen und produktionsbegleitenden Dienstleistungen für die Automobilindustrie. Im Geschäftsjahr 2003 erzielte Dürr mit rund 12.750 Mitarbeitern einen Umsatz von rund 2,3 Mrd. Euro. Der im April 2000 von Dürr mehrheitlich übernommene Schenck-Konzern entwickelt und liefert messtechnische Lösungen vor allem für die Automobilindustrie. Im Geschäftsjahr 2003 erwirtschafteten rund 3.100 Mitarbeiter einen Umsatz von 453 Mio. Euro.
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